Einführung
Im Bundesdienst haben Vollzeitmitarbeiter Anspruch auf einen "in lieu of" Feiertag, wenn ein Feiertag auf einen nicht-arbeitenden Tag fällt. Dieser Anspruch erstreckt sich auch auf Mitarbeiter mit flexiblen oder gestrafften Arbeitszeitplänen. Teilzeit- und intermittierende Mitarbeiter hingegen haben keinen Anspruch auf einen "in lieu of" Feiertag. Diese Regelungen gelten gemäß 63 Comp. Gen. 306 (1984).
Grundregel für "in lieu of" Feiertage
Die Grundregel besagt, dass der "in lieu of" Feiertag der Arbeitstag unmittelbar vor dem nicht-arbeitenden Tag ist, an dem der Feiertag gefallen ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, die nachstehend erläutert werden.
Feiertag fällt auf einen Sonntag
Wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, oder für Mitarbeiter, deren Grundarbeitswoche den Sonntag einschließt, auf einen nicht-arbeitenden Tag (sofern vorhanden), der als in-lieu-of-Sonntag für den Mitarbeiter festgelegt ist, ist der "in lieu of" Feiertag der Arbeitstag unmittelbar nach dem nicht-arbeitenden Tag. Dies entspricht den Bestimmungen von 5 U.S.C. 6103(b) und den Abschnitten 3(a) und (b) der Executive Order 11582 vom 11. Februar 1971.
Mitarbeiter mit komprimierten Arbeitszeitplänen
Für Vollzeitmitarbeiter mit komprimierten Arbeitszeitplänen kann der Leiter einer Behörde einen anderen "in lieu of" Feiertag festlegen, um "adverse agency impacts" zu verhindern. Dies ist gemäß 5 U.S.C. 6103(d) und 6131(b) möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass Agenturen keinen anderen "in lieu of" Feiertag festlegen oder Mitarbeitern erlauben können, einen anderen auszuwählen.
Häufig gestellte Fragen
Q1. Welcher Tag ist der "in lieu of" Feiertag für einen Vollzeitmitarbeiter, wenn der festgelegte Feiertag auf einen nicht-arbeitenden Tag fällt?
A1. Wenn ein Feiertag auf einen nicht-arbeitenden Tag außerhalb der Grundarbeitswoche eines Vollzeitmitarbeiters fällt, hat dieser Anspruch auf einen "in lieu of" Feiertag. Die Grundregel besagt, dass der "in lieu of" Feiertag der Arbeitstag unmittelbar vor dem nicht-arbeitenden Tag ist, an dem der Feiertag gefallen ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, die nachstehend erläutert werden.
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Fazit
Die Regelungen für "in lieu of" Feiertage im Bundesdienst sind komplex und erfordern eine genaue Beachtung der individuellen Arbeitszeitpläne der Mitarbeiter. Diese umfassende Übersicht soll Klarheit schaffen und Mitarbeitern dabei helfen, ihre Ansprüche auf "in lieu of" Feiertage zu verstehen. Bei weiteren Fragen sollten sich Mitarbeiter an die entsprechenden Gesetze und Verordnungen halten, um sicherzustellen, dass ihre Rechte respektiert werden.